Rechtsprechung
BGH, 20.06.2007 - XII ZB 126/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 1587 Abs. 1 Satz 1, § 1587 b Abs. 1 Satz 1; SGB VI § 187 Abs. 1 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1587 Abs. 1, 1587 b Abs. 1 S. 1; SGB VI § 187 Abs. 1 Nr. 1
Auch durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge während der Ehe für voreheliche Zeiten begründete Versorungsanrechte fallen in den Versorgungsausgleich - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von in einer neuen Ehe durch Entrichtung von Wiederauffüllungsbeiträge für Zeiten einer früheren Ehe erworbenen Rentenanrechte beim durchzuführenden Versorgungsausgleich; Einbeziehung von in der Ehezeit durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Versorgungsausgleich - Rentenansprüche von Wiederauffüllungsbeiträgen
- Judicialis
BGB § 1587 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1587 b Abs. 1 Satz 1; ; SGB VI § 187 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbeziehung von durch Wiederauffüllung für Zeiten einer früheren Ehe erworbenen Rentenanrechten in den Versorgungsausgleich
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Erwerb der Rentenanrechte durch Wiederauffüllungsbeiträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich auch für Wiederauffüllungsbeiträge"
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich umfasst auch Wiederauffüllungsbeiträge
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unbedachte Wiederauffüllungszahlung
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Auch vorehelich begründete Versorgungsanrechte werden dem Versorgungsausgleich unterworfen
Verfahrensgang
- AG Kaiserslautern, 03.12.2003 - 4 F 711/03
- OLG Zweibrücken, 20.04.2004 - 5 UF 7/04
- BGH, 20.06.2007 - XII ZB 126/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1446
- MDR 2008, 31
- DNotZ 2008, 137
- FamRZ 2007, 1719
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.09.2005 - XII ZB 31/03
Antragsrecht des Versorgungsträgers im Änderungsverfahren; Rechtsfolgen der …
Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 126/04
Das Vertrauen des ausgleichsberechtigten Ehegatten, dem aus Wiederauffüllungsbeiträgen gebildete Versorgungsanrechte übertragen worden sind, verdient in solchen Fällen regelmäßig Vertrauensschutz (vgl. auch Senatsbeschluss vom 28. September 2005 - XII ZB 31/03 - FamRZ 2005, 2055, 2057 betr. Versorgungsanrechte aus rechtswidrig gezahlten Beiträgen). - BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 807/80
Anschließung an ein Rechtsmittel - Zweitinstanzliche Entscheidung - Beschwerde
Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 126/04
Diese bislang für die Nachentrichtung von Beiträgen entwickelten Grundsätze (für die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 196 = FamRZ 1981, 1169, vom 16. März 1983 - IVb ZB 807/80 - FamRZ 1983, 683, 684 und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 4/92 - FamRZ 1993, 292, 293; für die Nachentrichtung von Beiträgen aufgrund einer Heiratserstattung Senatsbeschluss vom 13. November 1996 - XII ZB 140/96 - FamRZ 1997, 414) müssen auch für die Entrichtung von solchen Beiträgen gelten, mit denen ein Ehegatte in einer späteren Ehe Versorgungsanrechte, die in einer früheren Ehe begründet und aufgrund des bei Auflösung dieser früheren Ehe durchgeführten Versorgungsausgleichs gemindert worden sind, wiederauffüllt (§ 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). - BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 764/80
Einbeziehung der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen …
Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 126/04
Diese bislang für die Nachentrichtung von Beiträgen entwickelten Grundsätze (für die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 196 = FamRZ 1981, 1169, vom 16. März 1983 - IVb ZB 807/80 - FamRZ 1983, 683, 684 und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 4/92 - FamRZ 1993, 292, 293; für die Nachentrichtung von Beiträgen aufgrund einer Heiratserstattung Senatsbeschluss vom 13. November 1996 - XII ZB 140/96 - FamRZ 1997, 414) müssen auch für die Entrichtung von solchen Beiträgen gelten, mit denen ein Ehegatte in einer späteren Ehe Versorgungsanrechte, die in einer früheren Ehe begründet und aufgrund des bei Auflösung dieser früheren Ehe durchgeführten Versorgungsausgleichs gemindert worden sind, wiederauffüllt (§ 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). - BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts
Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 126/04
Diese bislang für die Nachentrichtung von Beiträgen entwickelten Grundsätze (für die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 196 = FamRZ 1981, 1169, vom 16. März 1983 - IVb ZB 807/80 - FamRZ 1983, 683, 684 und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 4/92 - FamRZ 1993, 292, 293; für die Nachentrichtung von Beiträgen aufgrund einer Heiratserstattung Senatsbeschluss vom 13. November 1996 - XII ZB 140/96 - FamRZ 1997, 414) müssen auch für die Entrichtung von solchen Beiträgen gelten, mit denen ein Ehegatte in einer späteren Ehe Versorgungsanrechte, die in einer früheren Ehe begründet und aufgrund des bei Auflösung dieser früheren Ehe durchgeführten Versorgungsausgleichs gemindert worden sind, wiederauffüllt (§ 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). - BGH, 07.10.1992 - XII ZB 4/92
Versorgungsausgleich bei Nachentrichtung freiwilliger Beträge in der gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 20.06.2007 - XII ZB 126/04
Diese bislang für die Nachentrichtung von Beiträgen entwickelten Grundsätze (für die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 196 = FamRZ 1981, 1169, vom 16. März 1983 - IVb ZB 807/80 - FamRZ 1983, 683, 684 und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 4/92 - FamRZ 1993, 292, 293; für die Nachentrichtung von Beiträgen aufgrund einer Heiratserstattung Senatsbeschluss vom 13. November 1996 - XII ZB 140/96 - FamRZ 1997, 414) müssen auch für die Entrichtung von solchen Beiträgen gelten, mit denen ein Ehegatte in einer späteren Ehe Versorgungsanrechte, die in einer früheren Ehe begründet und aufgrund des bei Auflösung dieser früheren Ehe durchgeführten Versorgungsausgleichs gemindert worden sind, wiederauffüllt (§ 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).